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3.9.2015
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RidaOnline-News informiert Sie kostenlos
- über neue Inhalte von RidaOnline
- gibt "Tipps & Tricks" zur effizienten Suche und Auswertung mit RidaOnline
- enthält aktuelle und wichtige Leitsätze, ausgewählt von der Rida-Redaktion
Neue Inhalte von RidaOnline
Sammelwerke:
Alle Beiträge aus folgenden Sammelbänden stehen nun in RidaOnline im Volltext zur Verfügung:

BMJ (Hrsg),
41. Ottensteiner Fortbildungsseminar aus Strafrecht und Kriminologie
(exklusiv in RidaOnline!)
Koziol (Hrsg),
Österreichisches Haftpflichtrecht, Band III. Gefährdungs-, Produkt- und Eingriffshaftung
(exklusiv in RidaOnline!)
Stabentheiner/Vonkilch (Hrsg),
Wohnrecht. Jahrbuch 2015


Weitere neue Sammelwerke:
Saria (Hrsg), Tourismusrecht. Jahrbuch 2015 (Neuer Wissenschaftlicher Verlag)
Jaeger/Haslinger (Hrsg), Beihilferecht. Jahrbuch 2015 (Neuer Wissenschaftlicher Verlag)
Berka/Grabenwarter/Holoubek (Hrsg), Qualitätssicherung im Rundfunk und in den Online-Medien (Verlag Manz)
König/Mayr (Hrsg), Europäisches Zivilverfahrensrecht in Österreich IV (Verlag Manz)
Pfeil/Prantner (Hrsg), Krankenversicherung zwischen Leistungsanspruch und Selbstbestimmung der Versicherten (Verlag Manz)
Österreichischer Städtebund (Hrsg), Prüfung von Rechnungsabschlüssen (Verlag Manz)
Breitenlechner/Manolas (Hrsg), Sicherung von Stabilität und Nachhaltigkeit durch Recht (Jan-Sramek-Verlag)
.....
Tipps & Tricks
Mehr Effizienz bei der Suche nach Judikaten:

Mit RidaOnline reduziert sich die Trefferliste bei der Judikatursuche auf etwa ein Drittel im Vergleich zu anderen Rechtsdatenbanken!
Dies geschieht allein durch Zusammenfassung aller Informationen zu einer Gerichtsentscheidung in einem einzigen Zentraldokument und ohne Verlust an relevanten Treffern!
Damit bleibt Zeit für die eigentliche juristische Tätigkeit, nämlich das Auswerten der Suchergebnisse.

Darüber hinaus können Sie mit RidaOnline die Suchergebnisse auf einzigartige Weise weiter einschränken:

1. Einschränkung auf ein Gericht
Die Suche nach "Foto Persönlichkeitsschutz" im Suchfeld von RidaOnline liefert 90 Entscheidungen und 44 Treffer in der Fachliteratur.
Bei diesen 90 Treffern sind bereits alle Volltexte, Rechtssätze und Literaturfundstellen in jeweils einem Dokument zusammengefasst.
Mit einer Einschränkung auf OGH, OLG, LG - Zivilrecht kann diese Treffermenge weiter reduziert werden.


2. Steigerung der Präzision der Suche
Zusätzlich kann die Präzision der Suche stufenweise erhöht werden:
- Mittel: Beide Suchbegriffe müssen innerhalb von 30 Worten im Volltext vorkommen
- Hoch: Beide Suchbegriffe müssen in den Stichworten oder Leitsätzen vorkommen: Damit wird das Suchergebnis auf die allerwichtigsten Entscheidungen eingeschränkt.


Demozeitraum abgelaufen?
Sie möchten die effiziente Judikaturrecherche mit RidaOnline nochmals ausprobieren, aber Ihr Demozeitraum ist bereits abgelaufen?
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Rida-Leitsätze
Aus den neuesten Leitsätzen der RidaOnline-Redaktion:

Eine Klausel in den Kunden-AGB eines Kreditkartenunternehmens, die seitens der Rechtsprechung zunächst für zulässig erachtet wurde, ist nicht mit dem mittlerweile in Kraft getretenen ZaDiG vereinbar.
OGH 29.04.2015, 9 Ob 7/15t
 
Das MRG (hier: dessen Kündigungsschutz) ist auf eine Flächenmiete zum Zweck der Errichtung von Wohn- oder Geschäftsräumlichkeiten als Superädifikat des Mieters analog anwendbar.
OGH 23.04.2015, 2 Ob 208/14y
 
Stellt der Werkbesteller dem Unternehmer Architekten-Pläne zur Verfügung, trifft den Werkunternehmer nur dann eine Warnpflicht, wenn ihm eine unklare und regelwidrige Situation in den übermittelten Plänen als "offenbare Untauglichkeit des vom Besteller gegebenen Stoffs" auffallen musste.
OGH 21.04.2015, 3 Ob 51/15v
 
Wenn das Scheidungsverfahren der Eltern und das Verfahren über die elterliche Verantwortung in verschiedenen Mitgliedstaaten anhängig sind, kann ein Antrag auf Unterhalt für das Kind nur zum Verfahren über die elterliche Verantwortung akzessorisch sein. Daher können in diesem Fall nicht wahlweise beide Annexzuständigkeiten in Anspruch genommen werden, sondern es steht ausschließlich jene nach Art 3 lit d EuUVO zur Verfügung.
EuGH 16.07.2015, C-184/14 (A)
 
Die Regel, wonach vermutet wird, dass die Vertragswidrigkeit bereits zum Zeitpunkt der Lieferung des Gutes bestand kommt zur Anwendung, wenn der Verbraucher den Beweis erbringt, dass das verkaufte Gut nicht vertragsgemäß ist und dass sich die fragliche Vertragswidrigkeit binnen sechs Monaten nach der Lieferung des Gutes tatsächlich herausgestellt hat. Der Verbraucher muss weder den Grund der Vertragswidrigkeit noch den Umstand beweisen, dass deren Ursprung dem Verkäufer zuzurechnen ist. Der Gegenbeweis, dass die Vertragswidrigkeit bei Lieferung nicht vorlag, sondern deren Grund und Ursprung in einem späteren Umstand liegt, ist Sache des Verkäufers.
EuGH 04.06.2015, C-497/13 (Faber)
 
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