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25.6.2015
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Neue Inhalte von RidaOnline
Alle Beiträge der Reihe "Schriften zum Arbeits- und Sozialrecht" seit dem Jahr 2002
stehen nun exklusiv in RidaOnline im Volltext zur Verfügung!


Reinhard Resch (Hrsg)
- Arbeitsvertrag und betriebliche und außerbetriebliche Weiterbildung
- Kollektive Lohngestaltung in Österreich
- Ruhe- und Erholungszeiten
- Versetzung
- Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

... und viele weitere Bände

(ÖGB-Verlag 2002 - 2015)
Tipps & Tricks
Juristische Fachliteratur vollständig finden!

Nur mit RidaOnline finden Sie die gesamte juristische Fachliteratur nicht nur in (allen) Zeitschriften,
sondern auch in Sammelwerken, wie zB in der von Prof. Resch herausgegebenen Schriftenreihe
zum Arbeits- und Sozialrecht
.
Konkret handelt es sich um ca 1.500 Aufsätze pro Jahr, die in keiner anderen Rechtsdatenbank
gefunden werden - insgesamt um mehr als 20.000!

Mit RidaOnline können Sie die Beiträge auf zwei Wegen direkt ansehen:

1. Suche nach der Fundstelle
Die Eingabe von "in: Resch" im Suchfeld von RidaOnline
liefert alle 215 Aufsatztexte aus Büchern, die von Prof. Resch
herausgegeben wurden, darunter vorrangig alle Beiträge aus der Reihe "Arbeits- und Sozialrecht".


2. Direktzugriff von RidaOnline
Im "Direktzugriff" von RidaOnline Auswahl von
"SAMMELBÄNDE"
... und Scrollen bis zu den Sammelbänden von "Resch"
bzw Suche nach Resch mit dem Browser (Strg-F).
Nun kann der Inhalt des jeweiligen Buches angesehen werden. Das rote PDF-Symbol zeigt die Verfügbarkeit im Volltext an:
Rida-Leitsätze
Die neuesten Leitsätze der RidaOnline-Redaktion:

Die Ansicht des Berufungsgerichts, die von der beklagten Partei beanstandete Klausel, mit der die Prüfpflicht hinsichtlich der bereitgestellten Materialien auf die Werkbestellerin überwälzt wird, sei nicht - wegen eines Verstoßes gegen § 879 Abs 3 ABGB - nichtig, ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur Warnpflicht nach § 1168a ABGB durchaus vertretbar.
OGH 18.03.2015, 3 Ob 109/14x
 
Zulässigkeit einer Funkzellenabfrage zur Strafverfolgung.
OGH 05.03.2015, 12 Os 93/14i, 12 Os 94/14m
 
Hat ein Betriebsratsmitglied mehrmals bewusst Zeiten als Betriebsratsstunden verzeichnet, die keine waren, um damit den Arbeitgeber über die abzurechnenden und zu entlohnenden Betriebsratsstunden zu täuschen, rechtfertigt dieser erhebliche Verstoß gegen die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers die Zustimmung des Gerichts zur Entlassung des Betriebsratsmitglieds wegen Untreue im Dienst nach § 122 Abs 1 Z 3 erster Fall ArbVG.
OGH 29.01.2015, 9 Ob A 141/14x
 
Verwaltungsgerichtliche Verfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse sind ihrem Wesen nach nicht geeignet, zur Gänze durch Rechtspfleger besorgt zu werden.
VfGH 03.03.2015, G 181/2014
 
Nach Art 4 Abs 2 der RL 93/13/EWG fällt eine Klausel, die in einem zur Gewährleistung der Übernahme der gegenüber dem Darlehensgeber bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Fall der vollständigen Arbeitsunfähigkeit des Darlehensnehmers geschlossenen Versicherungsvertrag enthalten ist, nur dann unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme, wenn das vorlegende Gericht Folgendes feststellt:
- zum einen, dass diese Klausel einen Hauptbestandteil des Vertragswerks festlegt, der als solcher dieses Vertragswerk charakterisiert, und
- zum anderen, dass diese Klausel klar und verständlich abgefasst ist.

EuGH 23.04.2015, C-96/14 (Van Hove)
 

Die wichtigsten, in den letzten drei Monaten publizierten Entscheidungen...
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